Leistungen · 03
Steuern
Die Erklärung, die Frist und der Blick aufs nächste Jahr.
Für wen das ist
Für Privatpersonen, Selbstständigerwerbende und juristische Personen im Kanton St. Gallen und in den übrigen Kantonen.
Was dazugehört
- Steuererklärungen für natürliche PersonenSteuern sind individuell, und entsprechend wichtig ist eine sorgfältige und vollständige Deklaration. Ich erstelle Ihre Steuererklärung als natürliche Person (NP) und übernehme die Aufbereitung und Prüfung der nötigen Unterlagen. Ich achte darauf, dass alle relevanten Einkommens- und Vermögensverhältnisse korrekt erfasst und die zulässigen Abzüge berücksichtigt sind.
- Steuererklärungen für juristische PersonenIch erstelle Steuererklärungen für juristische Personen (JP) auf Basis des Jahresabschlusses und bereite die erforderlichen Unterlagen für die Steuerdeklaration auf.
- Veranlagungen und Steuerrechnungen prüfenIch prüfe Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen, für Privatpersonen wie für Unternehmen, und berate Sie bei Fragen dazu.
- Steuerliche Abklärungen und KorrespondenzIch übernehme steuerliche Abklärungen und die Korrespondenz mit den Steuerbehörden und unterstütze Unternehmen bei Fragen zur Unternehmensbesteuerung.
Die Steuererklärung entscheidet nichts mehr
Wenn die Erklärung auf dem Tisch liegt, ist das Jahr vorbei. Alles, was Steuern spart, passiert vorher: der Einkauf in die Pensionskasse im November, die Wahl zwischen Pauschale und effektivem Unterhalt, der Zeitpunkt einer Dividende, die Höhe des eigenen Lohns.
Deshalb melde ich mich bei laufenden Mandaten im Herbst und nicht erst im Frühling.
Fristen im Kanton St. Gallen
Die Steuererklärung für natürliche Personen ist grundsätzlich bis Ende März des Folgejahrs einzureichen. Eine Fristerstreckung ist im Kanton St. Gallen unkompliziert und wird in aller Regel gewährt.
Bei laufenden Mandaten reiche ich die Fristerstreckung automatisch ein. Sie gehört zum Auftrag, und ich verrechne sie nicht.
Was es kostet
Der Preis hängt vor allem an der Belegmenge, der MWST-Pflicht und der Anzahl Mitarbeitender. Was ihn bewegt und was nie extra verrechnet wird, steht auf der Honorarseite.
Häufige Fragen
Was kostet es, die Steuererklärung ausfüllen zu lassen?
Das hängt an Ihren Verhältnissen. Eine einfache Erklärung ohne Liegenschaft und Wertschriften ist deutlich schneller gemacht als eine mit Selbstständigkeit und zwei Liegenschaften. Den Preis sage ich Ihnen, bevor ich anfange.
Kann ich die Frist verlängern?
Ja, und das ist im Kanton St. Gallen unkompliziert. Bei laufenden Mandaten reiche ich die Fristerstreckung automatisch ein. Wenn Sie erstmals kommen, mache ich das im gleichen Zug, auch wenn der Termin schon nah ist.
Was brauchen Sie von mir?
Die Steuererklärung des Vorjahrs, den Lohnausweis, die Bank- und Wertschriftenbelege, Belege zu Liegenschaften, Säule 3a und Krankenkasse. Sie bekommen von mir eine Checkliste. Alles Weitere frage ich nach, wenn es fehlt.
Ist das Ihr Fall?
30 Minuten reichen, um es herauszufinden. Kostenlos und unverbindlich.
oder rufen Sie an: +41 79 411 81 87