Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen SEVANA Treuhand und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Auftragsverhältnis
Die Zusammenarbeit richtet sich nach den Bestimmungen über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff. OR). Geschuldet ist ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg.
3. Mitwirkung
Eine sorgfältige Bearbeitung setzt vollständige und rechtzeitige Unterlagen voraus. Verspätet oder unvollständig gelieferte Unterlagen können Fristen gefährden und den Aufwand erhöhen; die Folgen daraus trägt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber.
4. Honorar
Abgerechnet wird nach effektivem Aufwand im Rahmen der schriftlichen Offerte. Zeichnet sich ab, dass der offerierte Rahmen überschritten wird, wird dies vorgängig mitgeteilt. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Alle Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
5. Nicht verrechnete Leistungen
Erstgespräch, Offerte, kurze Telefonate und E-Mails unter zehn Minuten, die Übernahme der Unterlagen bei einem Treuhänderwechsel sowie Porti, Kopien und Fahrspesen innerhalb der Region werden nicht in Rechnung gestellt.
6. Verschwiegenheit
Sämtliche im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über das Ende des Auftrags hinaus. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht.
7. Haftung
Gehaftet wird für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht.
8. Aufbewahrung
Geschäftsunterlagen werden während zehn Jahren aufbewahrt (Art. 958f OR). Danach werden sie datenschutzkonform vernichtet oder auf Wunsch zurückgegeben.
9. Beendigung
Der Auftrag kann von beiden Seiten auf Ende jedes Quartals schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Nach Bezahlung werden die Unterlagen unverzüglich herausgegeben.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bichwil beziehungsweise der ordentliche Gerichtsstand am Sitz von SEVANA Treuhand, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.